Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung in Viersen und Umgebung

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Wir sind für Sie da.

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Entlastungsleistung nach §45a/b SGB XI – Pflegebedürftige aller Pflegegrade 1-5

Alltagsbetreuung nach §45a/b SGB XI

Ärztlich verordnete Haushaltshilfe nach §38 SBG V (Schwangere, Familien)

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Entlastungsleistung nach §45a/b SGB XI – Pflegebedürftige aller Pflegegrade 1-5

Hilfebedürftige aller Pflegegrade 1-5 haben gemäß §45a/b SGB XI Anspruch auf unterstützende Leistungen durch Haushaltshilfe.

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Alltagsbetreuung nach §45a/b SGB XI

Bedürftige aller Pflegegrade 1-5 haben gemäß §45a/b SGB XI Anspruch auf unterstützende Leistungen zur Bewältigung des Alltags.

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Ärztlich verordnete Haushaltshilfe nach §38 SBG V (Schwangere, Familien)

Auf ärztliche Verordnung bieten wir nach §38 SBG V Hilfe bei der Erledigung von Haushaltsarbeiten an.

Hilfebedürftige aller Pflegegrade 1-5 haben gemäß §45a/b SGB XI Anspruch auf unterstützende Leistungen durch Haushaltshilfe.

Bedürftige aller Pflegegrade 1-5 haben gemäß §45a/b SGB XI Anspruch auf unterstützende Leistungen zur Bewältigung des Alltags.

Auf ärztliche Verordnung bieten wir nach §38 SBG V Hilfe bei der Erledigung von Haushaltsarbeiten an.

Zu unseren Tätigkeiten gehören:

✓ Familienunterstützung

✓ Einkaufen

✓ Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

✓ Gemeinsames lesen und kochen

✓ Arztbesuche begleiten

✓ Behördengänge begleiten

✓ Unterstützung bei administrativen Aufgaben wie der Organisation von Arzt- und Behördenterminen

✓ Unterstützung der Beantragung und Prozessbegleitung von Pflegeleistungen

✓ Spazieren gehen - wenn gewünscht mit unserem Mitarbeiter des Monats Smilla🐾

✓ Haustiere versorgen

✓ Gespräche führen

✓ Motivieren zum Essen und Trinken

✓ Spiele spielen

✓ Gesondertes Fördern von Demenzerkrankten Kunden

Individuelle Anfrage stellen
  • Putzkraft reinigt einen Boden

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Wen unterstützen die Landfeen?

✓ Ältere Menschen

✓ Menschen mit Behinderungen

✓ Menschen mit psychischen Erkrankungen

✓ Menschen mit Demenzerkrankung

✓ Familienangehörige von Bedürftigen, die Entlastung benötigen

✓ Familien, die Unterstützung benötigen 

✓ Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehende Betreuung benötigen

✓ Frauen mit Risikoschwangerschaft oder nach Kaiserschnitt

✓ Menschen mit chronischen Erkrankungen, die Hilfe im Alltag benötigen

✓ Menschen, die auf einen Rehaplatz warten 

✓ Menschen mit Migrationshintergrund, die Hilfe bei der Integration benötigen

✓ Menschen, die von ihrem Arzt eine Verordnung über Alltagsunterstützung bekommen haben 

✓ Personen, die keine Pflegestufe haben, können unsere Leistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen

Die Vorteile unserer Betreuung

✓ Professionelle Betreuung für alle Bedürfnisse und Lebenssituationen

✓ Individuelle, maßgeschneiderte Betreuungskonzepte

✓ Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Angehörigen und Ärzten

✓ Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen, wie einkaufen oder Arztbesuchen

✓ Gemeinsame Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote

✓ Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie kochen, putzen oder waschen

✓ Persönliche Unterstützung und Haushaltshilfe

✓ Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und ihres Pflegegrades

✓ Keine versteckten Kosten: transparente Preise und flexible Vertragslaufzeiten

✓ Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen /Krankenkassen ab

✓ Großes Netzwerk an Kooperationspartnern

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen

    Pflegegeld monatlich: 0 € 

    Pflegesachleistungen monatlich: 0 € 

    Tages- und Nachtpflege monatlich: 0 € 

    Kurzzeitpflege jährlich: 0 € 

    Verhinderungspflege jährlich: 0 € 

    Vollstationäre Pflege monatlich: 0 € 

    Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich: 125 € 

    Pflegehilfsmittel monatlich: bis zu 40 €

    Hausnotruf monatlich: 25,50 €

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen

    Pflegegeld monatlich: 316 € 

    Pflegesachleistungen monatlich: 724 € 

    Tages- und Nachtpflege monatlich: 689 € 

    Kurzzeitpflege jährlich: 1'774 € 

    Verhinderungspflege jährlich: 1'612 € 

    Vollstationäre Pflege monatlich: 770 € 

    Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich: 125 € 

    Pflegehilfsmittel monatlich: bis zu 40 €

    Hausnotruf monatlich: 25,50 €

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen

    Pflegegeld monatlich: 545 € 

    Pflegesachleistungen monatlich: 1'363 € 

    Tages- und Nachtpflege monatlich: 1'298 €

    Kurzzeitpflege jährlich: 1'774 € 

    Verhinderungspflege jährlich: 1'612 € 

    Vollstationäre Pflege monatlich: 1'262 € 

    Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich: 125 € 

    Pflegehilfsmittel monatlich: bis zu 40 €

    Hausnotruf monatlich: 25,50 €

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen

    Pflegegeld monatlich: 728 € 

    Pflegesachleistungen monatlich: 1'693 € 

    Tages- und Nachtpflege monatlich: 1'612 €

    Kurzzeitpflege jährlich: 1'774 € 

    Verhinderungspflege jährlich: 1'612 € 

    Vollstationäre Pflege monatlich: 1'775 € 

    Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich: 125 € 

    Pflegehilfsmittel monatlich: bis zu 40 €

    Hausnotruf monatlich: 25,50 €

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Pflegegeld monatlich: 901 € 

    Pflegesachleistungen monatlich: 2'095 € 

    Tages- und Nachtpflege monatlich: 1'995 €

    Kurzzeitpflege jährlich: 1'774 € 

    Verhinderungspflege jährlich: 1'612 € 

    Vollstationäre Pflege monatlich: 2'005 € 

    Betreuungs- und Entlastungsleistung monatlich: 125 € 

    Pflegehilfsmittel monatlich: bis zu 40 €

    Hausnotruf monatlich: 25,50 €

Haben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen?

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